Privatversicherte und Beihilfeversicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls auch von der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Versicherungsbedingungen.

Gesetzliche Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden leider nicht mehr im Rahmen eines Kostenerstattungverfahrens von den gestzlichen Krankenkassen übernommen.

Berufsgenossenschaften
Die Therapiekosten können übernommen werden, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

Selbstzahler
Die Kosten vereinbare ich im persönlichen Gespräch, wobei die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) zugrunden liegt.

Beratung/Coaching
Die Honorare für Einzelberatungen vereinbare ich im persönlichen Gespräch.